Im Rahmen der Wiedereröffnung von Cafés, Restaurants und Bars ab dem 11. Mai 2020 muss entsprechend den Vorgaben des BAG das Schutzkonzept für die Gastronomie umgesetzt werden. Arbeitgeber/innen und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung der Massnahmen verantwortlich. Entsprechend dem Schutzkonzept überprüft die Kontaktperson Arbeitssicherheit (KOPAS/Sicherheitsbeauftragte(r) des Betriebs) die Umsetzung der Massnahmen.
Auf den Internetseiten der Trägerverbände finden Sie die Schutzkonzepte und weitere nützliche Informationen zu Covid-19 (evtl. Logins nötig):