• Was ist eine Branchenlösung?

Eine Branchenlösung ist ein branchenspezifisches, systematisches Sicherheitssystem mit einem Handbuch, Checklisten und anderen Dienstleistungen, mit welchem die einzelnen Betriebe die gesetzlichen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umsetzen können. Die Branchenlösung wird durch die Branchenverbände in Zusammenarbeit mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) entwickelt und hat die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zu erfüllen. Sie wird durch die EKAS zertifiziert.

  • EKAS Richtlinien

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die Richtlinien 6508 verfasst. Sie sind seit dem 1. Januar 2000 in Kraft und definieren den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Seit dem 1. Januar 2007 gilt die revidierte Richtlinie 6508.

  • Die Branchenlösung für das Gastgewerbe

Die Branchenlösung für das Gastgewerbe wurde von der EKAS erstmals am 31. März 2000 zertifiziert und im November 2014 und 2019 rezertifiziert (gültig bis 20. November 2024).
Die Trägerschaft setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und Sozialpartner zusammen. Für die Erarbeitung des Sicherheitssystems, der Ausbildungsinhalte der KOPAS (Kontaktperson für die Arbeitssicherheit) und die Ausbildung der Referenten braucht es die Zusammenarbeit mit einem ASA-Pool (Auswahl an Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit). Diese Aufgabe nimmt die Firma AEH (Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG) wahr.

  • Ziel der Branchenlösung für das Gastgewerbe

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sollen in erster Linie persönliches Leid verhindern und dabei gleichzeitig auch Kosten senken. Die Branchenlösung unterstützt die Betriebe in der Aufgabe, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wird eine ASA-Systemkontrolle durchgeführt, hat der Betrieb alle Mittel und das Wissen zur Verfügung, dem Arbeitsinspektor den Nachweis der Umsetzung zu erbringen.

  • Wie erfolgt der Anschluss an die Branchenlösung für das Gastgewerbe?

Der Anschluss erfolgt bereits damit, dass der Betrieb die Betriebsanleitung (gelber Ordner) verwendet, sich als Mitglied registriert, die Anforderungen umsetzt und eine Erfolgskontrolle durchführt. Alle nötigen Unterlagen der Betriebsanleitung stehen auf der Website zur Verfügung (Login erforderlich). Die Umsetzung erfolgt am einfachsten durch eine KOPAS (Kontaktperson für Arbeitssicherheit). Die eintägige Ausbildung zur KOPAS wird von den Branchenverbänden angeboten.

Die Fortbildung der KOPAS wird derzeit von den Trägerverbänden erarbeitet und wird in einem E-Learning-System angeboten werden.