Kampagne: Mutterschutz
Mit der Mitteilung über eine bevorstehende Mutterschaft beginnen auch zusätzliche rechtliche Pflichten für Arbeitgeber. Informieren Sie die schwangere oder stillende Mitarbeiterin über allfällige Gefährdungen im Betrieb und über die rechtlichen Schutzvorschriften. Beschäftigen Sie die werdende Mutter so, dass gesundheitliche Risiken für sie und das Kind weitgehend ausgeschlossen werden.
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